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   BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97   

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https://dejure.org/1997,7952
BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97 (https://dejure.org/1997,7952)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1997 - 3 StR 304/97 (https://dejure.org/1997,7952)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1997 - 3 StR 304/97 (https://dejure.org/1997,7952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten für die Revisionsrechtfertigung - Nachteil des Angeklagten bei fehlende Verurteilung eines Mittäters wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 296

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97
    Auf den Umstand, daß die Jugendkammer einen Mittäter - möglicherweise aufgrund einer unzulässigen "Vereinbarung" (BGHSt 37, 298) - nach den Feststellungen des gegen den Angeklagten ergangenen Urteils rechtsfehlerhaft nicht wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln verurteilt hat, kann sich der Beschwerdeführer nicht berufen.
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97
    Der "Beweisantrag" vom 9. Oktober 1996 (Revisionsrüge Nr. 6) enthielt in seinen Sätzen 3 und 4 keine dem Zeugenbeweis zugänglichen Tatsachen (vgl. BGHSt 39, 251, 253 [BGH 06.07.1993 - 5 StR 279/93]; 37, 162) [BGH 23.08.1990 - 4 StR 306/90].
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97
    Der "Beweisantrag" vom 9. Oktober 1996 (Revisionsrüge Nr. 6) enthielt in seinen Sätzen 3 und 4 keine dem Zeugenbeweis zugänglichen Tatsachen (vgl. BGHSt 39, 251, 253 [BGH 06.07.1993 - 5 StR 279/93]; 37, 162) [BGH 23.08.1990 - 4 StR 306/90].
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97
    Der "Beweisantrag" vom 9. Oktober 1996 (Revisionsrüge Nr. 6) enthielt in seinen Sätzen 3 und 4 keine dem Zeugenbeweis zugänglichen Tatsachen (vgl. BGHSt 39, 251, 253 [BGH 06.07.1993 - 5 StR 279/93]; 37, 162) [BGH 23.08.1990 - 4 StR 306/90].
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